Sie haben eine Straf·tat erlebt?
Das kann auch rechtliche Folgen haben.
Vielleicht hat der Täter Sie bei der Straf·tat verletzt.
Oder der Täter hat Ihr Eigentum beschädigt?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Ersatz von Ihrem Schaden.
Das schwierige Wort dafür ist:
Schadens·ersatz·anspruch.
Das bedeutet:
Sie bekommen einen Ersatz für Ihr beschädigtes Eigentum.
Das ist meistens Geld.
Bei körperlichen Verletzungen oder seelischen Beeinträchtigungen können Sie Schmerzens·geld bekommen.
Sie möchten Ihren Schadens·ersatz·anspruch nutzen?
Dann müssen Sie im Straf·verfahren einen Antrag stellen.
Vielleicht müssen Sie auch Klage gegen den Täter erheben.
Wir empfehlen Ihnen:
Holen Sie sich Unterstützung von einem Anwalt.
Der Anwalt sollte Erfahrung mit der Beratung von Betroffenen
von Straf·taten haben.
Rechte und Pflichten als Zeuge
Sie haben eine Straf·tat erlebt?
Dann sind Sie auch Zeuge von der Straf·tat.
Als Zeuge haben Sie bestimmte Rechte.
Und Sie haben bestimmte Pflichten.
Informationen über die Rechte und Pflichten finden Sie in dem Abschnitt:
Ihre Rechte – Das Straf·verfahren
Als Zeuge können Sie auch einen Anwalt
zu der Vernehmung mitbringen.
Bei der Vernehmung werden Ihnen Fragen zu der Straf·tat gestellt.
Sie glauben:
Sie können nicht alleine zu der Vernehmung gehen.
Dann können Sie vielleicht einen Anwalt als Zeugen·beistand bekommen.