Sie haben eine Straf·tat erlebt?
Dann haben Sie vielleicht Angst.
Und Sie haben vielleicht Schmerzen.
Und Sie haben vielleicht finanzielle Probleme.
Grundsätzlich kann jedes Opfer von einer Straf·tat
Schadens·ersatz oder Schmerzens·geld verlangen.
Der Täter muss dann dafür bezahlen.
Aber oft kann der Täter das nicht bezahlen.
Vielleicht weil er selbst kein Geld hat.
Und Versicherungen bezahlen oft nicht dafür.
Oder sie bezahlen nicht das ganze Geld.
Oft weiß man auch nicht:
Wer ist der Täter?
Sie haben durch die Straf·tat finanzielle Probleme?
Dann können Sie sich an das Sozial·amt wenden.
Oder an andere Einrichtungen.
Hier finden Sie eine Liste
Zu extremistischen Straf·taten gehören zum Beispiel Körper·verletzungen.
Der Täter hat aber das Opfer aus einem bestimmten Grund ausgesucht.
Der Täter ist gegen das Opfer als Person.
Zum Beispiel wegen der Religion vom Opfer.
Oder wo das Opfer herkommt.
Oder die politische Meinung von dem Opfer.
Der Täter von einer extremistischen Straf·tat ist oft
Aber auch sehr starke Bedrohungen können extremistisch sein.
Oder wenn Ihre Ehre verletzt wird.
Zum Beispiel durch extreme Beleidigungen.
In diesen Fällen entscheidet das Bundes·amt für Justiz:
Diese Entschädigung bekommt das Opfer.
Die Entschädigung müssen Sie als Opfer
aber bei dem Bundes·amt beantragen.
Auf dieser Internet·seite finden Sie das Antrags·formular.
Und Sie finden die Kontakt·daten für Fragen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Haerteleistungen/extremistisch/Service/Formulare/Formulare_node.html
Vielleicht gibt es schon ein Straf·verfahren.
Dann helfen die Ergebnisse auch für den Antrag.
Und dann müssen Sie vielleicht nicht nochmal
alles über die Gewalt·tat erzählen.
Dafür müssen Sie das Akten·zeichen von der Polizei angeben.
Oder das Akten·zeichen von der Staats·anwaltschaft.
Mit dem Akten·zeichen kann die Versorgungs·behörde
die Akten von der Ermittlung anfordern.
Weiter unten finden Sie einen Link.
Über den Link können Sie folgende Dokumente herunterladen:
Hinweis:
Der Täter wurde im Straf·verfahren freigesprochen?
Sie können vielleicht trotzdem eine Entschädigung bekommen.
Die Polizei konnte keinen Täter ermitteln?
Dann können Sie vielleicht trotzdem eine Entschädigung bekommen.
Mehr Informationen
Sie wollen mehr Informationen über
die Hilfen für Opfer von Gewalt·taten?
Dann klicken Sie auf diesen Link.
Aber die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Entschädigung Opfer von Gewalttaten
VorlesenMit dieser Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen Betroffene über ihre Ansprüche informiert werden.
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