Das gerichtliche Verfahren hat 2 Teile:
Im Zwischen·verfahren übernimmt das Gericht
den Fall von der Staats·anwaltschaft.
Sie sind die verletzte Person?
Dann kann die Staats·anwaltschaft Ihnen sagen:
Das Gericht hat den Fall jetzt übernommen.
Der Fall ist jetzt bei dem Gericht?
Dann bekommt der Fall ein neues Akten·zeichen.
Das Akten·zeichen ist eine Kenn·nummer.
Mit dieser Kenn·nummer kann man nach Auskunft fragen.
Das Akten·zeichen steht immer auf den Unterlagen zu dem Fall.
Prüfung vom Straf·befehl
Die Staats·waltschaft erhebt Anklage?
Das bedeutet:
Die Staats·anwaltschaft ist der Meinung:
Der Beschuldigte hat die Straf·tat gemacht.
Dann sucht die Staats·anwaltschaft das Gericht aus.
Und die Staats·anwaltschaft schickt alle Akten und Beweise
an dieses Gericht.
Jetzt ist das Gericht für den Fall zuständig.
Das Gericht prüft jetzt:
Wird der Beschuldigte wahrscheinlich für diese Straf·tat verurteilt?
Dafür prüft das Gericht die Akten und die Beweise.
Nach einer Anklage gibt es meistens das Haupt·verfahren.
Die Staats·anwaltschaft muss aber nicht unbedingt
eine Anklage machen.
Die Staats·anwaltschaft kann auch einen Antrag
für einen Straf·befehl stellen.
Bei einem Straf·befehl gibt es vielleicht kein Haupt·verfahren.
Die Staats·anwaltschaft hat einen Antrag für einen Straf·befehl gestellt?
Und das Gericht hat geprüft:
Wird der Beschuldigte wahrscheinlich verurteilt?
Dann prüft das Gericht jetzt auch:
Ist die vorgeschlagene Strafe passend?
Die Staats·anwaltschaft hat die Strafe vorgeschlagen.
Das Gericht hat entschieden:
Die vorgeschlagene Strafe ist angemessen.
Dann unterschreibt das Gericht den Straf·befehl.
Der Beschuldigte bekommt den Straf·befehl als Brief.
Das ist dann ein schriftliches Urteil.
Aber der Beschuldigte kann auch sagen:
Ich bin mit dem Urteil nicht einverstanden.
Man sagt dazu: Einspruch einlegen.
Hat der Beschuldigte gegen das Urteil Einspruch eingelegt?
Dann macht das Gericht einen Termin für das Haupt·verfahren.
Das Gericht hat entschieden:
Die vorgeschlagene Strafe ist nicht angemessen.
Dann gibt es ein Haupt·verfahren.
Prüfung von der Anklage
Die Staats·anwaltschaft erhebt Anklage?
Das bedeutet:
Die Staats·anwaltschaft glaubt:
Der Beschuldigte hat die Straf·tat gemacht.
Dann schickt das Gericht die Anklage an den Beschuldigten.
Der Beschuldigte kann dann nochmal sagen:
Das ist passiert.
Danach macht das Gericht einen Termin für das Haupt·verfahren.
Der Beschuldigte heißt jetzt: der Angeklagte.
Der Angeklagte muss nicht dabei helfen zu beweisen,
dass er schuldig ist.
Er darf schweigen.
Aber er kann auch seine Meinung zu der Anklage sagen.
Dabei kann er auch lügen.
Im Haupt·verfahren plant das Gericht die Haupt·verhandlung.
Die Haupt·verhandlung ist der wichtigste Teil
vom gerichtlichen Verfahren.
Zum Beispiel lädt das Gericht alle für den Fall wichtigen Personen ein.
Die Haupt·verhandlung
In der Haupt·verhandlung werden alle Beweise angeguckt.
Es soll bewiesen werden:
Der Angeklagte hat die Straf·tat gemacht.
Das bedeutet meistens auch:
Alle Zeugen müssen nochmal aussagen.
Sie sind die verletzte Person?
Dann können Sie auch bei der Haupt·verhandlung
eine Vertrauens·person mitbringen.
Das kann zum Beispiel ein guter Freund sein.
Das kann aber auch ein Berater sein.
Zum Beispiel eine professionelle Zeugen·begleitung.
Sie möchten eine Vertrauens·person mitbringen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Gericht darf den Antrag nur mit einem bestimmten Grund ablehnen.
Die Hauptverhandlung besteht aus der Beweis·aufnahme.
Bei der Haupt·verhandlung kann es auch zusätzliche Beweise geben.
Oder zusätzliche Zeugen und Experten.
Alle Beteiligten können die neuen Beweise zeigen.
Der Angeklagte kann zu jedem Beweis sagen:
Das ist meine Meinung dazu.
Und der Angeklagte kann zu jeder Zeugen·aussage sagen:
Das ist meine Meinung dazu.
Die Haupt·verhandlung hat auch Reden von:
Das schwere Wort für diese Reden ist: Plädoyer.
Das spricht man so aus: Plädojeh.
Beim Plädoyer sagen die Personen:
So war die Straf·tat.
Das sind die Beweise.
Und deshalb ist der Angeklagte schuldig.
Oder deshalb ist der Angeklagte nicht schuldig.
Dann berät sich das Gericht.
Und das Gericht entscheidet:
Ist der Angeklagte schuldig?
Welche Strafe bekommt der Angeklagte.
Man sagt dazu: Das Gericht macht ein Urteil.
Das Gericht muss das Urteil öffentlich sagen.
Wie ist der Ablauf von der Haupt·verhandlung?
Am Anfang wird festgestellt:
Welche Personen sind alle da?
Dann wird die Anklage vorgelesen.
Und dann wird der Angeklagte zu der Straf·tat befragt.
Aber der Angeklagte muss nicht antworten.
Als nächstes werden alle Beweise angeguckt.
Vielleicht gibt es auch neue Beweise in der Haupt·verhandlung.
Dann kommen die Plädoyers.
Und der Angeklagte darf nochmal etwas sagen.
Am Ende berät sich das Gericht.
Und dann macht das Gericht das Urteil.
Mit dem Urteil sagt das Gericht entweder:
Der Angeklagte ist schuldig und das ist seine Strafe.
Oder das Gericht sagt mit dem Urteil:
Der Angeklagte ist nicht schuldig.
Man sagt dazu auch: Der Angeklagte wird freigesprochen.
Das Gericht kann auch sagen:
Der Angeklagte muss in eine bestimmte Einrichtung.
Zum Beispiel in eine Entziehungs·anstalt.
Entziehung·anstalten sind für sucht·kranke Menschen.
Oder ein psychatrisches Krankenhaus.
War die Straf·tat kein Verbrechen?
Dann kann das Gericht entscheiden:
Das Verfahren wird eingestellt.
Dafür müssen die Staats·anwaltschaft und der Angeklagte zustimmen.
Das Gericht kann dann aber dem Angeklagten
bestimmte Regeln geben.
An die Regeln muss sich der Angeklagte halten.