Sie haben eine Straf·tat erlebt?
Dann müssen Sie mit vielen verschiedenen Personen darüber reden.
Zum Beispiel bei der Polizei.
Und bei der Staats·anwaltschaft.
Und vielleicht auch bei anderen Behörden.
Das Straf·verfahren ist immer auf Deutsch.
Aber nicht alle Menschen können gut Deutsch sprechen oder lesen.
Vielleicht weil sie eine andere Sprache besser verstehen.
Als verletzte Person können Sie sagen:
Ich kann nicht gut Deutsch.
Ich brauche eine Person, die mir hilft.
Das ist dann ein Übersetzer oder ein Dolmetscher.
Dafür müssen Sie nichts bezahlen.
Das gilt auch für das dolmetschen in Gebärden·sprache
für Menschen die eine Hör·beeinträchtigung haben.
Oder wenn es andere Probleme mit dem Verstehen
im Straf·verfahren gibt.
Vielleicht können Sie gut Deutsch?
Aber Sie sind sich trotzdem nicht sicher:
Verstehe ich alles?
Dann können Sie sich Hilfe suchen und beraten lassen.
Dafür haben wir eine Liste gemacht.
In der Liste finden Sie Einrichtungen in Ihrer Nähe.
Bei diesen Einrichtungen bekommen Sie Hilfe und Unterstützung.
In den Einrichtungen gibt es manchmal auch Mitarbeiter,
die auch noch andere Sprachen sprechen.
Menschen mit einer Seh·beeinträchtigung können Hilfe
beim Lesen von den Dokumenten bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag auf Unterstützung stellen.
Dann werden die wichtigen Dokumente für sie zugänglich gemacht.
Das bedeutet zum Beispiel:
Die Dokumente werden in Blinden·schrift übersetzt.
Oder jemand liest Ihnen die Dokumente vor.
Dafür müssen Sie nichts bezahlen.
Mehr Informationen
Auf diesen Internet·seiten finden Sie noch mehr Informationen.
Klicken Sie auf einen Link.
Dann öffnet sich die Internet·seite.
Sie verlassen dann unsere Internet·seite.
Die anderen Internet·seiten sind aber nicht in Leichter Sprache.