Wenn Sie durch eine Person über einen längeren Zeitraum immer wieder verfolgt, belästigt oder vielleicht sogar bedroht werden, sodass Sie sich zu Hause, auf der Arbeit und in Ihrem Alltag nicht mehr sicher fühlen, spricht man vom „Stalking“.
Es gibt viele verschiedene Handlungen, durch die Sie „gestalkt“ werden können. Dazu zählen vor allem ständige Telefonanrufe (Telefonterror), häufiges klingeln lassen des Telefons zu jeder Tages- und Nacht-Zeit, massenhaftes Hinterlassen von Nachrichten auf dem Handy, einer Mailbox, per Post oder per E-Mail, ständiges Belästigen in sozialen Netzwerken, unerwünschtes Beschenken mit Blumen und anderen Dingen, Warenbestellungen und Aufgabe von Annoncen auf Ihren Namen und Ausspionieren Ihres Tagesablaufes, Ihres persönlichen Umfelds und Ihrer persönlicher Daten.
In Deutschland ist die „Nachstellung“ (Stalking) mittlerweile als eigener Tatbestand unter Strafe gestellt (§ 238 StGB).
Außerdem sind einzelne Handlungen, die ein Stalker oder eine Stalkerin Ihnen gegenüber tut, ebenso strafbar, wie das Stalking an sich. Dazu zählen insbesondere die Sachbeschädigung, Bedrohung, Verleumdung, Beleidigung, Nötigung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung oder sogar versuchte oder vollendete Tötung.
Die Übergänge von belästigendem Verhalten zu strafbarem Stalking sind fließend. Empfinden Sie Angst oder Panik, wenden Sie sich in jedem Fall an Opferunterstützungseinrichtungen, an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei. Diese können Sie beraten und Ihnen bei der Abwehr weiter drohender Übergriffe behilflich sein. Sie können auch eine sogenannte Gefährdungsanalyse durchführen und Maßnahmen gegen den Stalker ergreifen und eventuell ein Ermittlungsverfahren einleiten.