Sie geben in Ihrem alltäglichen Leben in vielerlei Weise einen Teil Ihrer persönlichen Daten an „Dritte“ weiter, wie etwa beim Kaufen mit der Kredit- oder Bankkarte, bei der Benutzung von PayBack-Karten, bei der Bestellung von Waren im Internet oder bei Ihrer Teilnahme an sozialen Netzwerken.
Im Normalfall sind Ihre persönlichen Daten dabei durch die Eingabe von PIN-Nummern oder Passwörtern gesichert, sodass Unbefugte nicht auf Ihre Daten zugreifen können, um diese zu verändern oder zu missbrauchen.
Ein Missbrauch Ihrer Daten kann aber passiert sein, wenn unbefugte Dritte sich Ihre Passwörter oder sonstige Sicherheitscodes für Ihren Datenzugang verschafft haben, Ihre Daten oder Ihre Sicherungscodes ohne Ihre Erlaubnis an andere weitergeben, mittels Ihrer Daten Geld von Ihrem Konto abbuchen oder mit Ihren Daten Waren bestellen. Eine weitere denkbare Möglichkeit ist, wenn jemand mit Ihrem Namen ein verfälschtes Profil in einem sozialen Netzwerk oder einen E-Mail-Account erstellt, um Ihnen zu schaden.
Ihre persönlichen Daten können auch dadurch verändert sein, dass jemand das Passwort Ihrer E-Mail-Adresse oder in einem sozialen Netzwerk kennt oder knackt und dann von Ihrem Account aus beispielsweise Nachrichten versendet oder aber Ihr vorhandenes Profil verändert.
Solcher Missbrauch oder Veränderung Ihrer persönlichen Daten ist eine Straftat (§§ 202a, 202b, 202c, 263a und 303a, 303b Strafgesetzbuch).
Fällt Ihnen auf,
wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.
Hier kann Ihnen geholfen werden, wie Sie möglichst schnell Ihre Daten wieder sichern und den Schaden begrenzen können. Zudem kann die Polizei oder die Staatsanwaltschaft die Straftat auf Ihren Antrag hin verfolgen.
Durch eine solche Straftat können Sie auch psychische Folgen wie Ängste und Unsicherheit erleben. Sie sollten sich dann an eine Unterstützungseinrichtung wenden.
Hinweis:
Tipps zur Sicherung Ihrer Daten und zu Cyberangriffen können Sie auch auf der Seite Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachlesen.