Sie haben eine Straftat erlebt. Das kann für Sie verschiedene Auswirkungen und rechtliche Folgen haben.
Sind Sie durch die Straftat verletzt oder geschädigt worden, so haben Sie einen Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens gegen den Täter oder die Täterin. Dieser Schadensersatzanspruch kann Ersatz von materiellen Schäden, also von in Geld messbaren Schäden an Ihrem Eigentum, aber auch Ersatz von immateriellen Schäden, also in erster Linie Schmerzensgeld für erlittene Körperschäden und seelische Beeinträchtigungen, umfassen. Um diese Ansprüche, die nicht immer vom Täter oder von der Täterin anerkannt werden, durchsetzen zu können, können Sie entweder im Strafverfahren einen Antrag im Adhäsionsverfahren stellen oder in einem gesonderten Zivilverfahren eine Klage gegen den Täter oder die Täterin erheben. Für beide rechtlichen Wege empfiehlt es sich, einen Anwalt oder eine Anwältin, der oder die in der Beratung von Betroffenen von Straftaten erfahren ist, zu befragen und um Unterstützung zu bitten.
Wenn Sie eine Straftat erlebt haben, sind Sie immer auch Zeuge oder Zeugin des Geschehens. Als Zeuge oder Zeugin haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten im Strafverfahren. Welche Rechte und Pflichten das sind, können Sie unter Ihre Rechte/Strafverfahren nachlesen. Sie benötigen als Zeuge oder Zeugin nicht zwingend einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Sie haben aber das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin zu Ihrer Vernehmung als Zeuge oder Zeugin mitzunehmen. Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, Ihre Rechte während einer Vernehmung allein wahrzunehmen, können Sie auch prüfen lassen, ob Ihnen für die Vernehmung ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin als juristischer Zeugenbeistand beigeordnet werden kann.
Wenn Sie zudem selbst der oder die Verletzte der Straftat sind, haben Sie im Strafverfahren eine doppelte Rolle. Neben den Rechten und Pflichten als Zeuge oder Zeugin können Sie als Verletzter oder Verletzte aktiv am Strafverfahren teilnehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ihre Rechte/Ermittlungsverfahren#Nebenklage .
Wenn Sie einen auf die Problematik der Nebenklage oder Opferrechte spezialisierten Anwalt oder Anwältin suchen, können Sie sich einerseits bei Institutionen zur Opferhilfe erkundigen, die Sie in der Liste der Unterstützungseinrichtungen finden. Sie können darüber hinaus auch auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer die für Ihren Bereich zuständige Rechtsanwaltskammer suchen und dort nach einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin mit Kenntnissen im Bereich Nebenklage und Opferrechte fragen.