Sie haben eine Straftat erlebt. Das bedeutet nicht nur Schmerzen und Ängste. Es kann auch sein, dass Sie finanzielle Aufwendungen und Nöte haben. In diesem Fall können Sie sich an den WEISSEN RING e.V. oder die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wenden.
Beim WEISSEN RING e.V. können Sie neben Beratung in Ihrem Fall auch finanzielle Hilfen beantragen, über die dann zentral entschieden wird. Ehrenamtlich tätige Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden Sie - regional geordnet – unter WEISSER RING e.V.
Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen unterhält bei allen elf Landgerichten in Niedersachsen Opferhilfebüros, in denen Sie von hauptamtlich tätigen Opferhelferinnen und Opferhelfern beraten werden. Bei ihnen können Sie in finanziellen Notlagen eine Soforthilfe beantragen und bekommen und darüber hinaus finanzielle Unterstützung beantragen, wenn Sie bedürftig sind und finanzielle Unterstützung benötigen. Hierüber entscheidet ein regionaler Opferhilfevorstand, der aus Juristen und Juristinnen des Landgerichtsbezirks und einem Vertreter oder einer Vertreterin des WEISSEN RING e.V. zusammengesetzt ist. Das für Sie zuständige Opferhilfebüro finden Sie unter Stiftung Opferhilfe Niedersachsen.