Schutz vor Bedrohung, Verletzung oder Vergeltung

Sie fühlen sich von einer oder mehreren Personen bedroht und haben Sorge um Ihre Gesundheit, Ihr Eigentum oder sogar Angst um Ihr Leben. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben:

Jemand will Sie zu einem bestimmten Verhalten zwingen und droht, Sie oder Ihnen nahe stehende Personen anzugreifen.

Als Zeuge oder Zeugin beziehungsweise Verletzte oder Verletzter einer Straftat, haben Sie diese der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt und werden von dem oder der Beschuldigten bedroht oder aufgefordert, Ihre Anzeige zurück zu nehmen.

Wenn Sie aktuell bedroht werden ist es wichtig, sich sofort an die Polizei zu wenden. Das können Sie auch über den Notruf 110 tun. Dort werden mit Ihnen weitere Schritte zu Ihrer Sicherheit besprochen. Ihnen können Möglichkeiten zur sicheren Unterbringung genannt und Sie können dorthin gebracht werden. Solche Unterbringungsmöglichkeiten sind zum Beispiel Frauenhäuser oder Kinderschutzhäuser. Frauenhäuser finden Sie auch in der Liste der Unterstützungseinrichtungen. Für Ihr weiteres Vorgehen vermittelt Ihnen die Polizei Kontakt zu Beratungsstellen und Unterstützungseinrichtungen.

Wenn die Bedrohung nicht akut ist, können Sie auch selbständig Kontakt zu Beratungsstellen aufnehmen. Beratungsstellen und Polizeidienststellen in Ihrer Nähe finden Sie in der Liste der Ansprechpartner.

Hinweis:
Bei akuter Bedrohung sollten Sie immer mit einer Vertrauensperson sprechen und Kontakt zur Polizei aufnehmen (Notruf 110).