Informationen für Betroffene von Gewalttaten

Gewalt darf in Deutschland niemand anwenden. Nur der Staat ist berechtigt, zur Durchsetzung der demokratisch verfassten Gesetze Gewalt einzusetzen und hat diese Aufgabe den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten übertragen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, auch Flüchtlinge, im öffentlichen Bereich von niemandem geschlagen, auf andere Art verletzt oder psychisch misshandelt werden dürfen. Aber auch im privaten Bereich, also auch innerhalb der Familie, sind Gewalthandlungen jeglicher Art verboten. Sie gelten nicht als Privatsache sondern als Häusliche Gewalt und werden als Straftaten durch Polizei und Justiz verfolgt. Das bedeutet, dass es in Deutschland strafbar ist, die Partnerin oder den Partner zu schlagen oder sonst körperlich oder seelisch zu misshandeln. Auch alle Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung durch ihre Eltern, die Familie und Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Kindertagesstätten und Schulen, dürfen also ebenfalls nicht misshandelt oder gezüchtigt werden. Ein Züchtigungsrecht der Eltern gibt es in Deutschland nicht mehr. Informationen zu Häuslicher Gewalt und zu Gewalt im öffentlichen Bereich finden Sie unter den nachfolgenden Downloads in verschiedenen Sprachen.

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