Als Verletzte oder Verletzter einer Straftat haben Sie unabhängig von Ihrer Nationalität, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, Kultur, Ihrer politischen Überzeugung oder Ihrem Geschlecht das Recht auf Information, Beratung, Unterstützung, Schutz und Ausgleich. Einzelheiten hierzu finden Sie unter den verschiedenen Menüpunkten in diesem Bereich.
Wenn Sie auf Grund fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache Ihre Rechte nicht verstehen oder geltend machen können, finden Sie Tipps unter Betroffene mit Einschränkungen der Kenntnis der deutschen Sprache.
Möglich ist aber auch, dass Ihnen auf Grund Ihrer persönlichen Situation die Kontaktaufnahme zu Behörden oder Unterstützungseinrichtungen erschwert wird. Dann kann es helfen, mit vertrauten Menschen in Ihrer unmittelbaren Umgebung zu besprechen, wie und wo Sie weitere Hilfen bekommen können. Sie können auch in der Liste der Unterstützungseinrichtungen nach geeigneten Beratungseinrichtungen suchen und Kontakt per E-Mail aufnehmen.
Als Verletzte oder Verletzter einer Gewaltstraftat können Sie sich auch an diese Beratungsstellen wenden: